Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Lagerung von verflüssigtem und verdichtetem Erdgas (LNG/CNG-Tankstelle) Die beantragte Anlage dient ausschließlich der Betankung von Lastkraftwagen und besteht im Wesentlichen aus dem max. 28,35 t fassenden oberirdischen, zylindrisch, stehenden Lagerbehälter (Tank), der Verdampferanlage sowie vier Zapfsäulen, je zwei zur Abgabe von LNG und zwei zur Abgabe von CNG. Des Weiteren ist die Errichtung eines Technikcon-tainers sowie eines Hochdruck-Flaschenspeichers geplant. Der Betankungsbereich soll mit einem Tankstellendach bestehend aus einer Stahlkonstruktion und einer Eindeckung aus Trapezblechen überdacht werden. Die Anlage wird sich am östlichen Rand eines ausgewiesenen Industriegebiets (Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B93“, Teil 4; Stadt Meerane) befinden. Die standortbezogene Vorprüfung erfolgte anhand der Kriterien der Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG (Stufe 1 gemäß § 7 Abs. 2 UVPG). Das beantragte Vorhaben befindet sich innerhalb eines ausgewiesenen Industriegebiets. Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz befinden sich im Umkreis der Anlage von mindestens 1,8 km nicht. Das nächstgelegene Schutzgebiet ist ein Biotop (Streuobstwiese) und befindet sich westlich des geplanten Betriebsgeländes in ca. 750 m Entfernung und damit weit außerhalb des Einwirkbereichs der Anlage. Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebiete befinden sich in mehr als 2 km Entfernung. Eine signifikante Außenwirkung des Vorhabens über das Betriebsgelände hinaus ist aufgrund der Art der Nutzung nicht zu erwarten. Mit dem Anlagenbetrieb sind keine signifikanten Emissionen (Abgase, Staub, Lärm, Gerüche, Erschütterungen, Licht) über das Anlagengelände hinaus verbunden. Es sollen maximal 50 LKW-Betankungen erfolgen. Die damit einhergehenden Lärmemissionen sind als gering anzusehen und führen nicht zu unzulässigen Immissionen an dem maßgeblichen Immissionsort (Freiheitsgasse 51) in einer Entfernung von ca. 700 m nord-nordwestlich des Anlagengeländes. Das Vorhaben kann also keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 1a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) genannten Schutzgüter haben. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG besteht keine UVP-Pflicht, da besondere örtliche Gegebenheiten nicht feststellbar sind.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landratsamt Zwickau

Zwickau
Postfach PF 10 01 76
08067 Zwickau
Sachsen
Deutschland

E-Mail: umwelt@landkreis-zwickau.de
URL: https://www.landkreis-zwickau.de/

Datum der Entscheidung

18.07.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP_Bek ( UVP_Bek.pdf )