Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Beabsichtigt ist die wesentliche Änderung einer Anlage zum Halten von Sauen einschließlich dazugehörender Ferkelaufzuchtplätze (Ferkel bis weniger als 30 Kilogramm Lebendgewicht) mit 750 oder mehr Sauenplätzen durch Zusammenfassung und Erweiterung von bestehenden Anlagen auf zukünftig 1.820 Sauenplätze. Die bislang baurechtlich genehmigten und betriebenen Anlagen sollen mit der bereits nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigten und betriebenen Anlage zusammengefasst und insgesamt erweitert werden. Dabei ist folgendes geplant: • teilweise Umstrukturierung der vorhandenen Anlagen hinsichtlich der jeweiligen Haltungsverfahren im Bereich der Sauenhaltung; • teilweise Änderung der Stallflächenausnutzung und Belegungsdichten; • teilweise bauliche Erweiterung der Stallgebäude, • Erhöhung der Abscheide- bzw. Emissionsminderungsleistung der vier vorhandenen Abluftreinigungsanlagen; • Errichtung und Betrieb von drei zusätzlichen Abluftreinigungsanlagen. Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück realisiert werden: 23769 Kopendorf / Fehmarn, Am Dorfteich 8, Gemarkung Kopendorf, Flur 3, 4, Flurstücke 6/1, 6/2, 32 und 34. Das Vorhaben wurde bereits am 12.10.2020 im Amtsblatt und am 13.10.2020 in den örtlichen Tageszeitungen (Lübecker Nachrichten mit dem Regionalteil Ostholstein Nord und im Fehmarnschen Tageblatt) sowie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/LLUR und gemäß § 20 UVPG im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Schleswig-Holstein https://www.uvp-verbund.de/freitextsuche (Bundesland Schleswig-Holstein --> Kategorie: Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse) bekannt gemacht. In der Zwischenzeit wurden für dieses Genehmigungsvorhaben die Antragsunterlagen mit Datum vom 04.01.2021 teilweise geändert. Die damit verbundenen Änderungen erfordern gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 8 Abs. 2 S. 3 der 9. BImSchV die erneute Bekanntmachung und Auslegung, da zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Auswirkungen auf die in § 1a der 9. BImSchV genannten Schutzgüter zu besorgen sind. Die geänderten Antragsunterlagen betreffen: Zur Sicherstellung der öffentlichen Erschließung beantragt der Antragsteller nunmehr die Wasserversorgung der Anlage durch den Betrieb eines Wasserspeichers, in Form eines durch Oberflächen- und Regenwasser gespeisten und mit Folie abgedeckten Folienerdbeckens, nebst entsprechender Wasseraufbereitung anstelle der öffentlichen Wasserversorgung. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist (voraussichtlich) für Oktober 2021 geplant.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Technischer Umweltschutz (LfU 7)
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH)
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Regionaldezernat Mitte
Hamburger Chaussee 25
24220
Flintbek
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | poststelle-flintbek@lfu.landsh.de |
Telefon: | 04347/ 704-0 |
Fax: | 04347/ 704-602 |
URL: | http://www.schleswig-holstein.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
16.10.2023
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.05.2022 - 24.06.2022
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
23.08.2022 - 24.08.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.03.2021 - 23.04.2021