Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Immenstadt plant im südöstlichen Ortsrand des Ortsteil Akams die Erschließung eines neuen Baugebiets. Hierzu sind folgende wasserwirtschaftliche Maßnahmen geplant: a) Gewässerausbau Es ist geplant diesen am westlichen Randbereich des neuen geplanten Baugebiets verlau-fenden kleinen namenlosen Bach in das Baugebiet zu integrieren und den Gewässerlauf ökologisch und gestalterisch aufzuwerten. Dies soll durch folgende Maßnahmen geschehen: - ökologische Umgestaltung mit teilweise verlegten und leicht geschwungenem Gewässer lauf und ökologischer Aufwertung des Gewässerlaufs und dessen Uferbereiche - Schaffung von Gewässerrandstreifen - teilweise Öffnung der oberen Gewässerverrohrung Im oberen Bereich des nun geplanten Gewässerausbaubereichs (Flur Nr. 59 und 59/2, Ge-markung Akams) wird die bisherige Bachverrohrung auf rund 57 Meter in einem offenen Bachlauf umgebaut und dann zukünftig knapp außerhalb des Grundstückes Flur Nr. 59/2 geführt werden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und dem sehr steilen Längsgefälle dort wird der neue Bachlauf in diesem geöffneten oberen Abschnitt teilweise massiv mit Wasserbausteinen gesichert. Ein oberhalb des Spielplatzes (Flur Nr. 59) verbliebenes Stück der bisherigen Verrohrung mit DN 300 wird durch eine neue Verrohrung mit DN 500 ersetzt. b) Neuer Bachdurchlass Es ist geplant, dass der Bach die neue Erschließungsstraße für das geplante Baugebiet hier in einem Bachdurchlass in Form eines 10,42 Meter langem Stahlbetonkastenprofils (180 cm x 150 cm) unterquert. Im Bachdurchlass ist zur Gewährleistung der aquatischen Durchgän-gigkeit in der Gewässersohle die Herstellung einer ca. 30 cm dicken Kiesschicht vorgese-hen. c) Gewässerunterquerungen mit Leitungen Entlang der neuen Erschließungsstraße und damit im Bereich bzw. Umfeld des neuen Bachdurchlasses ist vorgesehen den namenlosen Bach mit mehreren Leitungen (Schmutz-wasserkanal mit DN 200/250, Regenwasserkanal DN 300 und Wasserleitung DN 200) zu unterqueren.
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Raumbezug
Adressen
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Datum der Entscheidung
20.04.2022