Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Fischereiverein Waiblingen e.V., vertreten durch den 1. Vors. Herrn Manfred Weller, In der Au 29/2, 71364 Winnenden, plant die Herstellung einer Flachwasserzone mit ca. 300 m² Fläche im Sonderheimer See (ehemals Kiesabbau) auf dem Grundstück Flur-Nr. 94 der Gemarkung Sonderheim, 89420 Höchstädt a.d.Donau. Mit dieser Maßnahme soll der Strukturreichtum im See begünstigt und Jungfische- und Nahrungshabitate errichtet werden. Hierfür hat der Vorhabensträger unter Vorlage der Antragsunterlagen vom 11.10.2021 die Erteilung einer Plangenehmigung nach § 68 WHG beantragt. Für das Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben wird.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Dillingen an der Donau

Große Allee 24
89407 Dillingen an der Donau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landratsamt.dillingen.de
Telefon: +49 9071 51-0
Fax: +49 9071 51-101
URL: http://www.landkreis-dillingen.de

Datum der Entscheidung

21.07.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

13.18.2_Flachwasserzone ( 13.18.2_Flachwasserzone.docx )