Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Vorhabenträger Femern A/S und die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung-, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH haben mit Schreiben vom 28.04.2022 einen Antrag auf Änderung vor Fertigstellung des Planfeststellungsbeschlusses vom 31.01.2019 (in der Fassung der Erklärungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 22.09. bis 06.10.2020) gestellt. In ihrem Antrag auf Änderung vor Fertigstellung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.04.2022 beantragen die Vorhabenträger die wasserrechtlichen Erlaubnisse (WRE) für die Einleitstellen 1 bis 5 der Baustraßenentwässerung während der Bauzeit (befristet bis zum 30.06.2029) in den OWK Todendorfer Graben/Bannesdorfer Graben und in den Ostsee/Küstengewässer-Wasserkörper Fehmarn Belt W zu erteilen, sowie die wasserrechtlichen Genehmigungen (WRG) für die Behandlungsanlagen, die den Einleitstellen 1 bis 5 vorgeschaltet sind, während der Bauzeit (befristet bis zum 30.06.2029) zu erteilen. Durch die Planänderung ergeben sich keine Änderung der anlage- und betriebsbedingten Ausgestaltung des Vorhabens. Gegenstand der Planänderung sind die neuen Einleitstellen für die Entwässerungsabschnitte EA1 bis EA 5 der bauzeitigen Entwässerung, die zugehörigen Behandlungsanlagen sowie die bauzeitlich beschränkte Teilverrohrung des Drohnengrabens auf Fehmarn östlich der Bahn/B 207.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT-SH)
Amt für Planfeststellung Verkehr (APV)
Hopfenstr. 29
24103
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | planfeststellung@wimi.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/apv |
Datum der Entscheidung
09.06.2022