Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Wasser- und Bodenverband Osterby, Wallsbüll, hat bei mir als Untere Wasserbehörde einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 141 Abs. 6 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) für die Teilverrohrung des Gewässers „Mühlenweg-Hayeng-Schletengraben“ von Station 2+943 bis Station 3+110“ in der Gemeinde Osterby gestellt. Nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 UVPG ist für dieses Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen nach den Prüfvorgaben des UVPG hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG ist die Feststellung der Öffentlichkeit bekanntzumachen. Die Prüfung erfolgte unter Berücksichtigung der in Nr. 2.3 der Anlage 3 UVPG genannten Schutzkriterien. Bei dem geplanten Vorhaben liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Nr. 2.3 der Anlage 3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vor. Eine UVP-Pflicht besteht somit gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG nicht. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Eine Einsichtnahme in die dieser Feststellung zugrundeliegenden Unterlagen ist beim Fachdienst Umwelt (Untere Wasserbehörde) des Kreises Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig, auf Antrag möglich. Az.: 66.41.31/G-§ 68 WHG Schleswig, 14. Dezember 2021 Kreis Schleswig-Flensburg Der Landrat Umweltverwaltung Im Auftrag gez. Frennesen Frennesen
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7
24837
Schleswig
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | kreis@schleswig-flensburg.de |
URL: | http://www.schleswig-flensburg.de/Wirtschaft-Umwelt |
Datum der Entscheidung
14.12.2021