Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Windpark GmbH & Co. Brilon KG, v. d. ENERCON Windpark GmbH, v. d. GF Hans-Dieter Kettwig mit Sitz in 26605 Aurich, Dreekamp 5 hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 22.03.2021 die Erteilung einer Genehmigung gem. § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) zur Änderung der Nebenbestimmungen der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 5 Windenergieanlagen beantragt.

Zur ursprünglichen, für die Errichtung und zum Betrieb von 5 WEA, erteilten Genehmigung vom 24.10.2017 (Az.: 41.3.40399-2016-04) erging ein Änderungsbescheid am 17.01.2020 (Az.: 41.3.30360-2019) sowie ein Änderungsbescheid am 27.02.2020 (Az.: 41.3.40460-2019-04). Nunmehr wird beantragt, die Nebenbestimmung Nr. 8.5 (Abschaltung bei Ernte, Mahd und Pflügen) dahingehend abzuändern, dass das Flurstück 99, der Flur 20, Gemarkung Alme nicht von den Maßnahmen der Nebenbestimmung 8.5 erfasst wird.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Hochsauerlandkreis
Untere Immissionsschutzbehörde

Steinstraße 27
59872 Meschede
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: post@hochsauerlandkreis.de
Telefon: 0291 / 94-0
Fax: 0291 / 94-1140
URL: http://www.hochsauerlandkreis.de

Datum der Entscheidung

01.04.2021