Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Markt Babenhausen beantragte beim Landratsamt Unterallgäu die Erteilung einer gehobe-nen Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 i. V. m. § 15 WHG für das Zutagefördern von bis zu 18 l/s und 200.000 m³/a Grundwasser aus dem „Fuggerbrunnen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1575/2 der Gemarkung Greimeltshofen für die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Babenhausen.

Der „Fuggerbrunnen“ wurde vormals für die Wasserversorgung der damaligen Fürst-Fugger-Brauerei und des Fugger-Schlosses in Babenhausen genutzt. Für diese Nutzung wurde eine Grundwasserentnahme aus dem Brunnen von max. 7,22 l/s und 100.000 m³/a erlaubt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Unterallgäu

Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.unterallgaeu.de
Telefon: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
URL: http://www.unterallgaeu.de

Datum der Entscheidung

26.06.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20-06-24Bekanntmach_NichtbestehenUVP-Pflicht ( 20-06-24Bekanntmach_NichtbestehenUVP-Pflicht.pdf )