Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang wurde mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 6. Mai 1997 (Nr. 62 Az. 863-1/2), geändert mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 21. April 2017 (Nr. 42 Az. 8631.0/2) die gehobene Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung erteilt. Diese Erlaubnis ist bis 31. Dezember 2019 befristet.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang beantragte nun mit Schreiben vom 30. April 2019 die „Verlängerung“ der Erlaubnis zum Zutageför-dern von Grundwasser aus den Brunnen II und III auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 88/1 und 86/1 Gemarkung Röfingen zur öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang bis 30. April 2019, da für die Durchführung der notwendigen Untersuchungen zur künftigen Sicherung der Wasserversorgung noch einige Zeit benötigt wird. Der Zweckverband hat ein Ing.-Büro mit Machbarkeitsstudien beauftragt, verschiedene Möglichkeiten der Wasserversorgung zu untersuchen. Mit Schreiben vom 14. November 2019 wurde vom Zweckverband mitgeteilt, dass mit der Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für den Übergangszeitraum Einverständnis besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

05.12.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-Vorprüfung ( 2019-12-05_Röfingen-Haldenwang_WV_Verlängerung_Bekanntmachung_UVP-Vorprüfung.pdf )