Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Bioenergie Bad Königshofen i.Gr., Am Energiepark 1, 97631 Bad Königshofen i.Gr. hat eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Erhöhung der in der Biogasanlage in Bad Königshofen i.Gr. (Flurnr. 2378, 2381, 2382 der Gemarkung Bad Königshofen i.Gr.) eingesetzten Substratmenge auf rund 118 Tonnen pro Tag während des Winterbetriebs beantragt. Neben nachwachsenden Rohstoffen wird Gülle (Hühnertrockenkot, Rindergülle, Rindermist, Pferdemist) zur Erzeugung von Biogas in der Anlage eingesetzt.

Das Vorhaben ist nach § 16 BImSchG i. V. m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie der Nr. 8.6.3.1 des Anhang 1 der 4. BImSchV (Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung – Biogaserzeugung – erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von 100 Tonnen oder mehr je Tag) genehmigungsbedürftig. Die Anlage unterliegt der Industrieemissions-Richtlinie. Es handelt sich um einen Betriebsbereich nach der Störfall-Verordnung.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Bauamt/Immissionsschutzrecht
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Kümpel, Sandy, Frau

Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland

E-Mail: sandy.kuempel@rhoen-grabfeld.de
Telefon: +49 9771 94-509
Fax: +49 9771 94-81 509
URL: http://www.rhoen-grabfeld.de

Datum der Entscheidung

10.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung ( Bekanntmachung Auslegung Unterlagen.pdf )