Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde- Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 1: Umspannwerk (UW) Conneforde – Mast 46, Höhe Kayhauserfeld/Düwelhoopsmoor sowie Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung von Conneforde Mast 1 bis Mast 53 Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 in Verbindung mit (i.V.m.) Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 1. Für das Neubau- und Rückbauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 1 einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Wiefelstede (Gemarkung Wiefelstede), in der Stadt Westerstede (Gemarkung Westerstede), in der Gemeinde Bad Zwischenahn (Gemarkung Bad Zwischenahn) sowie der Stadt Varel (Gemarkung Varel-Land) beansprucht. Die Gemeinde Bockhorn (Gemarkung Bockhorn) und die Stadt Varel (Gemarkung Varel-Land) sind zudem vom Rückbau der Bestandsleitung und die Gemeinde Edewecht sowie die Stadt Oldenburg von der Wegenutzung betroffen. Die Gemeinden Wurster Nordseeküste (Gemarkung Midlum), Beverstedt (Gemarkung Beverstedt) und Bockhorn (Gemarkung Bockhorn) sowie die Städte Wittmund (Gemarkungen Ardorf und Burhafe) und Friesoythe (Gemarkung Altenoythe) werden durch außerhalb des Trassenbereichs liegende Kompensationsflächen beansprucht. Der Abschnitt 1 beginnt am Umspannwerk in Conneforde und endet östlich der Ortslage Kayhauserfeld (Stadt Bad Zwischenahn) am Mast 46 und umfasst ca. 21 km. Die in diesem Abschnitt zwischen dem UW Conneforde und dem Mast 53 östlich der Ortslage Kayhausen verlaufende 220-kV-Leitung (LH-14-206) wird nach Inbetriebnahme der 380-kV-Leitung auf einer Länge von ca. 19 km zurückgebaut. Der genannte Rückbau ist Bestandteil des Planfeststellungsantrages für den Abschnitt 1. Weitere Inhalte sind die Provisorien für die 220-kV-Bestandsleitung sowie außerhalb des Trassenbereichs liegende Kompensationsflächen. Die Neubauleitung beginnt am Portal des bestehenden Umspannwerkes Conneforde an dessen Südostseite in der Ortslage Conneforde (Gemeinde Wiefelstede). Die Leitung verläuft in südlicher Richtung in Orientierung an die bestehende 220-kV-Leitung (LH-14-206) Conneforde-Cloppenburg. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 6 und 7 wird die 220-kV-Leitung gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums für die 220-kV-Leitung zwischen den Bestandsmasten 6 und 8 vorgesehen. Die Leitung verläuft weiter in südlicher Richtung zwischen den Ortslagen Spohle und Petersfeld hindurch, wo die L820 (Alpenrosenstraße/Petersfelder Straße) gekreuzt wird. Westlich von Spohle wird die bestehende 110-kV-Bahnstromleitung Abzweig Leer – Rastede (Bl.544) zwischen den Masten 3826 und 3827 gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung dieser Leitung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums für die Bahnstromleitung vorgesehen. Im weiteren Verlauf in Richtung Süden kreuzt die Leitung sowohl zwischen den neu zu errichtenden Masten 15 und 16 als auch 16 und 17 die bestehende 220-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg (LH-14-206) im Bereich des Garnholterdamms. Zur Realisierung der Kreuzung und um die Trasse der 220-kV-Leitung im Bereich Garnholterdamm für die Trassierung der 380-kV Leitung nutzen zu können, ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums zwischen den Bestandsmasten 16 und 21 für die 220-kV-Leitung vorgesehen. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 18 und 19 wird die Neubauplanung der Bundesautobahn 20 (A20) in der Stadt Westerstede gekreuzt. Im weiteren Verlauf wird zwischen den neu zu errichtenden Masten 20 und 21 die 220-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums zwischen den Bestandsmasten 23 und 25 für die 220-kV-Leitung vorgesehen. Nordöstlich der Ortslage Gristede (südlich des neu zu errichtenden Mast 25, Gemeinde Wiefelstede) wird ein größeres zusammenhängendes Waldgebiet gequert. Die 220-kV-Bestandsleitung führt am Rande der Ortschaft Gristede entlang, die geplante Trasse der 380-kV-Leitung führt (zur Entlastung der Ortschaft) durch den Waldbereich Gristede. Zwischen den Masten 31 und 32 erfolgt eine Kreuzung der 220-kV-Bestandsleitung Conneforde – Cloppenburg. Zur Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums zwischen den Bestandsmasten 36 und 38 für die 220-kV-Leitung vorgesehen. In der Folge wird die Bundesautobahn 28 (A28) zwischen den neu zu errichtenden Masten 34 und 35 gekreuzt (Gemeinde Bad Zwischenahn). Weiter verläuft die Leitung südlich entlang der A28, knickt dann nach Süden hin ab und verläuft zwischen den Windenergieanlagen des Windparkes Aschhauser Feld der Enercon GmbH. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 42 und 43 wird die L815 (Haarenstrother Straße) gekreuzt. Planfeststellungsabschnitt 1 endet am neu zu errichtenden Mast 46 östlich der Ortslage Kayhauserfeld ca. auf Höhe des Moorsees im Bereich Düwelshooper Moor. Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9, 10 und 15 WHG für die temporäre Grundwasserentnahme aus dem Neubau sowie zur Einleitung des geförderten Grundwassers in verschiedene oberirdische Gewässer (Bäche und Gräben) und in das Grundwasser durch Wiederversickerung / Verrieselung zu beantragen. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Auf Grundlage der Baugrundvoruntersuchung ist von der Vorhabenträgerin ein Wasserhaltungskonzept zur Vordimensionierung der benötigten Wasserhaltung inklusive der Identifikation geeigneter Einleitstellen erstellt worden. Ebenfalls werden verschiedene Ausführungsmöglichkeiten an den entsprechenden Stellen in den Planfeststellungsunterlagen in Grundzügen dargelegt, um die Möglichkeit der wasserrechtlichen Kon-fliktbewältigung im Wege der Planfeststellung darzustellen. Das Wasserhaltungskonzept ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

21.10.2022

Auslegungsinformationen

20221107_Bad Zwischenahn.pdf ( 20221107_Bad Zwischenahn.pdf )
20221107_Beverstedt.pdf ( 20221107_Beverstedt.pdf )
20221107_Bockhorn.pdf ( 20221107_Bockhorn.pdf )
20221107_Edewecht.pdf ( 20221107_Edewecht.pdf )
20221107_Friesoythe.pdf ( 20221107_Friesoythe.pdf )
20221107_Oldenburg.pdf ( 20221107_Oldenburg.pdf )
20221107_Wittmund.pdf ( 20221107_Wittmund.pdf )
20221107_Varel.pdf ( 20221107_Varel.pdf )
20221107_Westerstede.pdf ( 20221107_Westerstede.pdf )
20221107_Wiefelstede.pdf ( 20221107_Wiefelstede.pdf )
20221107_Wurster Nordseeküste.pdf ( 20221107_Wurster Nordseeküste.pdf )

Entscheidung

20221021_Planfeststellungsbeschluss.pdf ( 20221021_Planfeststellungsbeschluss.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

16.12.2021 - 07.01.2022

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung Bad Zwischenahn.pdf ( Bekanntmachung Bad Zwischenahn.pdf )
Bekanntmachung Beverstedet u GWNk.pdf ( Bekanntmachung Beverstedet u GWNk.pdf )
Bekanntmachung Bockhorn.pdf ( Bekanntmachung Bockhorn.pdf )
Bekanntmachung Edewecht-Westerstede-Wiefelstede.pdf ( Bekanntmachung Edewecht-Westerstede-Wiefelstede.pdf )
Bekanntmachung Friesoythe.pdf ( Bekanntmachung Friesoythe.pdf )
Bekanntmachung Oldenburg.pdf ( Bekanntmachung Oldenburg.pdf )
Bekanntmachung Varel.pdf ( Bekanntmachung Varel.pdf )
Bekanntmachung Wittmund.pdf ( Bekanntmachung Wittmund.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

26.02.2021 - 25.03.2021

Auslegungsinformationen

Bad_Zwischenahn_Zeitung ( Bad_Zwischenahn_Zeitung.pdf )
Bockhorn ( Bockhorn.pdf )
Edewecht Wiefelstede und Westerstede ( Edewecht Wiefelstede und Westerstede.pdf )
Friesoythe_Bekanntmachung ( Friesoythe_Bekanntmachung.pdf )
Oldenburg ( Oldenburg.pdf )
Varel_Bekanntmachungstext ( Varel_Bekanntmachungstext.pdf )
Wittmund ( Wittmund.pdf )
Wurster Nordseeküste und Beverstedt ( Wurster Nordseeküste und Beverstedt.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

PU_Stand 1. DBÄ.zip ( PU_Stand 1. DBÄ.zip )