Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat auf Antrag von Hessen Mobil das straßenrechtliche Anhörungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung der Kerngemeinde Breidenbach im Zuge der B 253 im Landkreis Marburg-Biedenkopf eingeleitet. Es handelt sich um die zweite Planänderung zum Bau der Ortsumgehung. Die Planunterlagen für das Bauvorhaben lagen zunächst im Frühjahr 2016 in der Kommune Breidenbach zur Einsichtnahme aus. Im Dezember 2017 erfolgte auf Antrag von Hessen Mobil ein vereinfachtes Planänderungsverfahren. Nunmehr hat Hessen Mobil den Antrag auf eine zweite Planänderung gestellt. Diese wurde aus artenschutzrechtlichen Gründen der europaweit geschützten Zwergfledermaus notwendig. In die Planunterlagen wurde eine Querungsmöglichkeit als Unterführung der Neubaustrecke mit beidseitigen sogenannten Irritationsschutzwänden und zusätzlichen Gehölzpflanzungen eingearbeitet, damit die Zwergfledermäuse entsprechend geleitet werden. Zudem ist die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 aktualisiert worden. Das Regierungspräsidium Gießen hat kürzlich die geänderten Planunterlagen der Gemeinde Breidenbach sowie den zu beteiligenden Fachbehörden und Stellen vorgelegt. Diese haben nun bis zum 4. Oktober die Möglichkeit, sich zu den Änderungen zu äußern. Außerdem liegen alle geänderten Unterlagen vom 5. August bis 4. September bei der Gemeindeverwaltung Breidenbach öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus. Ferner können die geänderten Planunterlagen und der Bekanntmachungstext vom 5. August bis 4. September im Internet auf der Homepage des RP unter dem Link: www.rp-giessen.de unter der Rubrik „Presse“ unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Von der Planänderung betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie die anerkannten Landesnaturschutzverbände und sonstigen Vereinigungen haben ebenfalls bis zum 4. Oktober die Gelegenheit, Einwände zu erheben. Diese können sowohl bei der betroffenen Kommune als auch beim RP eingelegt werden. Alle Ergebnisse der Anhörungsverfahren und Planunterlagen legt das RP Gießen abschließend dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vor, das dann über den notwendigen Planfeststellungsbeschluss – also der Schaffung des Baurechts – entscheidet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 33 (Straßen- und Schienenverkehr)
Gießen
Postfach 100851
35338 Gießen
Hessen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpgi.hessen.de |
URL: | https://rp-giessen.hessen.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.08.2019 - 04.09.2019
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.02.2016 - 14.03.2016