Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der vorliegende Entwurf umfasst den Neubau der B 270 südwestlich von Olsbrücken als Ortsumgehungsstraße mit insgesamt 2 Anschlüssen an das bestehende Straßennetz. Die zum Ausbau vorgesehene Strecke ist ein Teilstück der Bundesstraße Nr. 270, die nordöstlich von Idar-Oberstein im Nahetal bei Fischbach an der B 41 beginnt und über Sien, Lauterecken, Wolfstein, Olsbrücken, Kaiserslautern an Waldfischbach-Burgalben vorbei nach Pirmasens verläuft, wo sie an der B 10 endet. Die vorliegende Planungsmaßnahme B 270 Umgehung Olsbrücken liegt überwiegend im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg im Landkreis Kaiserslautern. Am Ausbauanfang tangiert die Maßnahme mit dem Grundstück der Kläranlage ein Flurstück das im Bereich der Gemarkung Kreimbach, Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Landkreis Kusel, liegt. Die B 270 hat eine wichtige überregionale Verbindungsfunktion zwischen den Räumen Idar-Oberstein – Kirn (Nahetal), Lauterecken (Glantal) und dem Oberzentrum Kaiserslautern (A 6, B 37). Im weiteren Verlauf der B 270 besteht eine Verbindungsfunktion mit dem Kreis Südwestpfalz und den Mittelzentren Pirmasens und Zweibrücken. Nach der RIN, Ausgabe 2008 (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), Tabelle 4, stellt die B 270 eine Verbindungsfunktionsstufe II einer überregionalen Verbindung mit den Einstufungskriterien Mittelzentren – Oberzentren sowie Mittelzentren – Mittelzentren dar. Sie ist als anbaufreie Straße außerhalb bebauter Gebiete mit maßgebender Verbindungsfunktion in die Straßenkategorie A II (überregionale Verbindung) einzuordnen. Linksabbieger erhalten nach Typ LA 2 ohne LSA eine Abbiegespur von 3,25 m. Straßen für den überregionalen Verkehr sollen in der Regel frei von Ortsdurchfahrten sein. Die Ortsumgehung Olsbrücken ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf eingestuft. Gemäß dem regionalen Raumordnungsplan Westpfalz 2012 ist die Ortsumgehung Olsbrücken im Zuge des funktionalen Straßennetzes mit Priorität auszubauen und in Kategorie II, überregionale Verbindung, eingestuft. Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen/Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung/Bundesstraßen“ einsehbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
E-Mail: | lbm@lbm.rlp.de |
Telefon: | 0261/3029-0 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.02.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
23.09.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
14.10.2019 - 13.11.2019