Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die European XFEL GmbH legte dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen Antrag auf unwesentliche Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Juli 2006 - Az. W 9108 PFV - IV-2006/199 vor.
Inhalt dieser Planänderung ist der Anpassungsbedarf bei der Umsetzung der Landschaftlichen Begleitplanung auf den European XFEL Geländeteilen Bahrenfeld, Osdorf und Schenefeld, sowie im Umfeld der European XFEL Anlage.
Vor Beginn des Genehmigungsverfahrens ist nach § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einer allgemeinen Vorprüfung festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht sind:
Die geplanten Flächeninanspruchnahmen werden die Neuentwicklung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere im Planungszustand nicht einschränken, sondern verbessern. Übergeordnete Entwicklungsziele der Kompensationsmaßnahmenplanung können somit optimiert umgesetzt werden.
Durch die geplanten Vorhaben ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild, der Gesamteindruck wird sich verbessern.
Gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 20. Juli 2006 - Az. W 9108 PFV - IV-2006/199 ergeben sich keine negativen Veränderungen.
Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Stilleweg 2
30655
Hannover
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de |
URL: | https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/ |
Datum der Entscheidung
22.03.2021