Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. Kiesgewinnung Heinrich Schramm & Co. GmbH KG hat beim Landratsamt Lichtenfels die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Änderung des Rekultivierungsplans, welcher mit Beschluss vom 28.04.1994 in der Fassung des Bescheids des Landratsamtes Lichtenfels vom 07.06.2006 planfestgestellt wurde, für die Abbauabschnitte V und VI des mit Planfeststellungsbeschluss vom 31.01.1984 genehmigten Kiesabbaus bei Trieb zwischen der Bahnlinie und dem Main beantragt. Es handelt sich bei der Herstellung von Baggerseen und deren Rekultivierung um einen Gewässerausbau nach § 67 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Das Vorhaben stellt eine sonstige Gewässerausbaumaßnahme nach Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) dar, für die gemäß § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen ist. Diese Prüfung wird anhand der Kriterien nach Anlage 3 zum UVPG abgearbeitet. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht demnach, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen sind. Die Prüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind, weshalb auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Lichtenfels
Umweltzentrum SG 34
Kronacher Str. 28-30
96215
Lichtenfels
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-lichtenfels.de |
Telefon: | +49 9571 18-0 |
Fax: | +49 9571 18-300 |
URL: | http://www.landkreis-lichtenfels.de |
Datum der Entscheidung
25.02.2022