Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) als Träger des Vorhabens (TdV) mit Sitz in Schwerin beabsichtigt das Vorhaben Hochwasserschutz (HWS) Dömitz - Los 1, „Deichverstärkung Brodaer Winterdeich“ im Amtsbereich der Stadt Dömitz, Landkreis Ludwigslust - Parchim durchzuführen. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540) an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt.

Das Vorhaben „Deichverstärkung Brodaer Winterdeich“ stellt gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a) in Verbindung mit der Anlage 1 Nummer 13.13 UVPG ein Änderungsvorhaben dar. Es ist in § 9 Absatz 3 Nummer 2 UVPG einzuordnen. § 9 Absatz 3 UVPG betrifft Änderungen, bei denen weder für das Grundvorhaben, noch für etwaige vorausgegangene Änderungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde. Infolge dessen ist für dieses Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Im Jahr 2016 wurde durch den TdV eine Hochwasserschutz-Defizitanalyse für die Bereiche Boizenburg und Dömitz erstellt. Für das hier zu betrachtende Vorhaben „Deichverstärkung Brodaer Winterdeich“ (Elbe-km 505,7 bis Elbe-km 506,4) ergaben sich dabei ausgehend von der Festlegung eines 1 m hohen Freibordes an den Elbedeichen maximale Fehlhöhen von 45 cm (auf ca. 215 m Länge zwischen Anschluss an den Rüterberger Forst und Sielbauwerk) so-wie von 25 cm (auf ca. 845 m zwischen Sielbauwerk und Anschluss an die Bundesstraße B 191).
Zur Behebung der bestehenden Hochwasserschutz-Defizite am „Brodaer Winterdeich“ wurden Lösungsvarianten erarbeitet und bewertet. Im Ergebnis wurde die Vorplanungs-Variante 5 mit dem Einbau einer Spundwand in den bestehenden Deich sowie dessen Erhöhung als Vorzugsvariante für die weitere Planung zur Erreichung des Hochwasserschutzes festgelegt.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

- Behebung der bestehenden HWS-Defizite am Brodaer Winterdeich
- Erhöhung um 0,25 bis 0,45 m und Verstärkung des Deichkörpers unter Beibehaltung der vorhandenen Deichtrassen durch Erdbau- und Spundwandbaumaßnahmen
- Technische Daten: Deichlänge neu: 1.150 m (1.060 m im Bestand), davon von West nach Ost: 200 m Sanierung in Erdbauweise einschließlich Herstellung der Böschungsdichtung und höhenmäßiger Anbindung an den Rüterberger Forst, 857 m Deichsanierung in kombinierter Erdbau- und Spundwandbauweise (statisch wirksame Spundwand im Deichkörper), 58 m höhenmäßige Anbindung an den Straßendamm der B 191 in Spundwandbauweise mit Herstellung einer Deichscharte, Bohlenlänge der Stahlspundwand: 7,5 m, Überdeckung dieser vom wasserseitigen Bankettmaterial
- Ausführung: Einfachtrapezprofil ohne Berme
- Anschluss an den Höhenrücken des Rüterberger Forsts
- Beibehaltung des Siels und Amphibientunnelsystems an der B 191
- Befestigung der Deichkrone (Breite: 5 m) und Deichüberfahrt am Deichsiel mit Betonsteinpflaster (Wegebreite: 3 m)

Das LUNG als zuständige Behörde für Planfeststellungen oder - genehmigungen
nach § 68 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), hat eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 13.13 Anlage 1 UVPG durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG)

Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lung.mv-regierung.de

Datum der Entscheidung

30.04.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Amtsbl_M_V_AAz_Nr_22_2021_05_31 ( Amtsbl_M_V_AAz_Nr_22_2021_05_31.pdf )
Amtskurier_Nr_07_2021_07_02 ( Amtskurier_Nr_07_2021_07_02.pdf )