Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Vorhaben: Umgestaltung des Erlenbrunnengrabens (Erlenbrunnen II) in 70771 Leinfelden-Echterdingen Die Stadt Leinfelden-Echterdingen beabsichtigt das Gewässer Erlenbrunnen ab dem Auslauf der verlegten Verdolung im Bereich des Baugebietes „Schelmenäcker“ neu anzulegen bzw. den begradigten, technisch ausgebauten Graben bis zum Feldwegedurchlass auf Flurstück Nr. 5306 am ehemaligen Bahndamm naturnah umzugestalten. Die vorgelegte Planung behandelt das zweite Teilstück der Umgestaltung bis zum Feldwegedurchlass am ehemaligen Bahndamm. Dieser Planungsbereich wird als „Erlenbrunnen II“ bezeichnet. Die Umgestaltung des Erlenbrunnengrabens „Erlenbrunnen II“ stellt einen Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Demnach ist ein Gewässerausbau die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Gemäß § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau grundsätzlich der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG). Für die Umgestaltung des Erlenbrunnengrabens „Erlenbrunnen II“ war gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG vom 24.02.2010 in der Fassung vom 08.09.2017 im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Bei der nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführenden Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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73728
Esslingen am Neckar
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Umweltschutz@LRA-ES.de |
Telefon: | 07 11 39 02 - 42423 |
Fax: | 07 11 39 02 - 10 65 |
URL: | http://www.landkreis-esslingen.de |
Datum der Entscheidung
09.11.2018