Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, Abteilung 5, Referat 53.1, Landesbetrieb Gewässer plant die Sanierung eines etwa 4,8 km langen Abschnitts des Rheinhochwasserdammes (RHWD) XXVII zwischen dem Yachthafen (Damm-km 0+000) und dem Ölhafen (Damm-km 4+959) sowie des 385 m langen Leitdammes am Ende des RHWD XXV. Diese Dammabschnitte entsprechen laut einer Sicherheitsüberprüfung nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 19712:2013-01, DWA-M 507-1). Der geplante Ausbau und die Sanierung der Dammabschnitte dienen der Sicherung der direkt an den Damm anschließenden Industrieanlagen sowie des Hinterlands gegen Überschwemmungen bei Rheinhochwasser. Der RHWD XXVII (Yachthafen bis Ölhafen) sowie der Leitdamm sollen zur Verstärkung der Standsicherheit auf die nach der „Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Fragen des Hochwasserschutzes am Oberrhein“ maximal zulässigen Dammkronenhöhen erhöht werden. Die Dammsanierung wird größtenteils auf der vorhandenen Dammlinie erfolgen. Eine Umsetzung eines entsprechend der landesweiten Vorgaben entwickelten Regelprofils in Erdbauweise kann im vorliegenden Fall aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse durch die vorhandene industrielle Nutzung, angrenzender öffentlicher Straßen sowie Schutzgebiete nicht erfolgen. Grundsätzlich werden daher Sonderbauweisen mit einer verborgenden Spundwand in der wasserseitigen Dammschulter und angepasste Sonderbauweisen als Kombination aus Spundwand und Erdbauwerk zur Anwendung kommen. Für dieses Vorhaben führt die Stadt Karlsruhe, untere Wasserbehörde, auf Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich der Ziffer 13.13 der Anlage 1 des UVPG. Gemäß § 7 Absatz 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Pflicht zur Vorprüfung entfällt gemäß § 7 Absatz 3 UVPG, wenn der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die zuständige Behörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Für diese Vorhaben besteht die UVP-Pflicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde seitens des Vorhabenträgers unter anderem ein Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, inklusive einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und eines landschaftspflegerischen Begleitplans, erstellt und den Antragsunterlagen beigefügt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 10
76133
Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umweltbehoerden@zjd.karlsruhe.de |
Telefon: | 0721 133-3012 |
Fax: | 0721 133-3009 |
URL: | https://www.karlsruhe.de |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
01.06.2022 - 01.06.2022
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.01.2022 - 17.02.2022