Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Berliner Wasserbetriebe AöR, Neue Jüdenstraße 1 in 10179 Berlin beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in 12529 Schönefeld OT Waßmannsdorf in der Gemarkung Waßmannsdorf, Flur 3, Flurstück 45 eine Klärschlammverwertungsanlage zu errichten und zu betreiben. Bestandteile der zukünftigen Klärschlammverwertungsanlage sind eine Klärschlammverbrennung mit einer Kapazität von 10,2 Tonnen pro Stunde, eine Klärschlamm- und Rechengutlagerung von 8 730 m3 und eine Klärschlammtrocknung mit einer Kapazität von 1 112,64 Tonnen pro Tag. Die Anlage ist mit folgenden Betriebseinheiten geplant: BE1 Maschinelle Schlammentwässerung BE2 Schlammbereitstellung BE3 Schlammtrocknung und Brüdenkondensation BE4 Nebenanlagen Schlammaufbereitung BE5 Schlammverbrennung BE6 Abhitzeverwertung BE7 Rauchgasreinigung BE8 Abluftbehandlung BE9 Wasseraufbereitung BE10 Brüdenkondensatbehandlung BE11 Abwassersystem BE12 Nebenanlagen Rauchgasreinigung BE13 Chemikalienlager BE14 Peripherieanlagen BE15 Elektrische Systeme und Einrichtungen. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BlmSchG beantragt. Die erste Teilgenehmigung umfasst dabei die Errichtung einschließlich der Funktionsprüfung aller baulichen Anlagenteile und der dazugehörigen Anlagentechnik mit Ausnahme der Anlagenteile, die der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung sollen die Errichtung der Dampfkesselanlage sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein. Darüber hinaus wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummern 8.1.1.3 GE, 8.10.2.1 GE und 8.12.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.1.1.2 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben fällt weiterhin gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im September 2024 vorgesehen. Der für den 09.03.2022 vorgesehene Erörterungstermin wurde ersatzlos abgesagt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | T12@LfU.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 35549911411 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.09.2023
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
13.07.2022
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
09.03.2022 - 09.03.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
09.03.2022 - 09.03.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.11.2021 - 16.12.2021