Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell hat die wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Flonterbaches (Gewässer III. Ordnung) auf der Gemarkung Schillingen, Flur 32, 33 und 37, beantragt. Als Ergebnis soll der Flonterbach naturgerecht gestaltet werden. Die Durchgängigkeit und die Schaffung von natürlichen Gewässerstrukturen und somit die ökologische Aufwertung soll wieder hergestellt werden. Hierzu zählt auch die Beseitigung der Betonhalbschalen und Verrohrungen sowie die Herstellung einer durchstrukturierten Gewässersohle mit heterogenem Steinmaterial.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
KV Trier-Saarburg
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Datum der Entscheidung
11.03.2019