Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bad Abbacher Gruppe beantragt für die Tiefbrunnen I und II Lengfeld ein wasserrechtliches Verfahren zur Erhöhung der Fördermenge von Trinkwasser. Die bisher genehmigte gemeinsame Entnahmemenge der Brunnen I und II von 850.000 m³/a bei einer maximalen Entnahme von 66,34 l/s soll, befristet auf 20 Jahre, um zusätzliche 150.000 m³ auf insgesamt 1 Mio. m³/a bei einer maximalen Entnahme von 60 l/s erhöht werden. Es sind keine Veränderungen der baulichen und technischen Anlangen geplant. Gemäß §§ 5, 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 und 10 sowie § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
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Datum der Entscheidung
23.09.2019