Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in der Zusammenlegung Winden
nach § 91 Flurbereinigungsgesetz

Planungsgrundsätze:
Die Maßnahmen der Flurneuordnung (u.a. bedarfsgerechter Ausbau und Ergänzung des Wegenetzes, Zusammenlegung durch Tausch verwiegend ganzer Flurstücke) sollen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und somit zur Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe beitragen, denen die Pflege und Erhaltung der natürlichen Kultur- und Erholungslandschaft obliegt.
Die Landschaft soll dabei unter Beachtung einer funktionsgerechten Zuordnung der Flächen und unter Erhaltung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes im Sinne des Ressourcen-, Arten- und Biotopschutzes sowie eines gebietsspezifisch ausgewogenen Landschaftsbildes erhalten, gestaltet und entwickelt werden. Dabei sollen die landschaftliche Eigenart und die biologische Vielfalt möglichst so erhalten und verbessert werden, dass vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft unterbleiben, notwendige Eingriffe ausgeglichen werden und die Erholungsfunktion der Landschaft gewahrt oder verbessert wird.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Emmendingen
Regierungsbezirk Freiburg
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen

Berliner Allee 3a
79114 Freiburg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung@lkbh.de
Telefon: 0761 2187 9540
Fax: 0761 2187 5499
URL: https://www.landkreis-emmendingen.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

16.12.2019

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

21.10.2019 - 21.10.2019

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

05.08.2019 - 04.09.2019