Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Gewässerunterhaltungsverband Trave hat nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) einen Antrag auf Wiederanschluss des Altarms der Trave „Kalkgraben“ an das Gewässer I. Ordnung „Trave“ im Bereich der Flurstücke 122/1 und 173/2, Flur 4 der Gemarkung Steinhof und der Flurstücke 14/1, 16/1, 26/1 und 106/1, Flur 3 der Gemarkung Benstaben gestellt.

Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG.

Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien.

Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Bad Oldesloe, den 13. August 2021
Az.: 651-41/061-027


Kreis Stormarn
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag

gez. Unterschrift

Dirk Willhoeft

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

13.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

210813 Bekanntmachung UVP ( 210813 Bekanntmachung UVP.pdf )