Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Vorhabenträger Femern A/S und die Bundesrepublik Deutschland -Bundesstraßenverwaltung-, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH haben mit Schreiben vom 12.07.2021 einen Antrag auf Änderung vor Fertigstellung des Planfeststellungsbeschlusses vom 31.01.2019 (in der Fassung der Erklärungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 22.09. bis 06.10.2020) gestellt. In dem Antrag auf Änderung vor Fertigstellung des Planfeststellungsbeschlusses vom 31.01.2019 beantragen die Vorhabenträger eine Optimierung der planfestgestellten Offshore-Sperrbereiche. Dabei sollen die Bereiche innerhalb der T-Route und des FFH-Gebietes „Fehmarnbelt“ von 648 m (0,35 nm) auf 1100 m (0,60 nm) in Nord-Süd-Ausdehnung angepasst werden. Auf Antrag der Vorhabenträger hat das Amt für Planfeststellung Verkehr-SH mit Datum vom 20.08.2021 einen Planänderungsbeschluss betreffend die Optimierung der Offshore-Sperrbereiche erlassen. Die Anpassung der Abmessungen der Offshore-Sperrbereiche betrifft dabei allein die Betonnung der Flächen, die für den Schiffsverkehr gesperrt werden. Die Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses zu den innerhalb dieser Sperrbereiche liegenden Arbeitsbereiche bleiben hingegen unverändert bestehen. Es ergeben sich weder zusätzliche oder geänderte baubedingte noch betriebs- und anlagebedingte Wirkungen gegenüber den bisher in der Planfeststellung dargestellten Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT-SH)
Amt für Planfeststellung Verkehr (APV)
Hopfenstr. 29
24103
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | planfeststellung@wimi.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/apv |
Datum der Entscheidung
20.05.2022