Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Rheinische NETZgesellschaft mbH hat gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb einer Anlage zur Lagerung verflüssigter Gase von mehr als 3t bis weniger als 30t in Behältern in der Egonstr. 9, 51061 Köln, Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 43, Flurstück 71 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet - Errichtung und Betrieb eines unterirdischen Lagerbehälters zur Lagerung von weniger als 30 t verflüssigtem Propan/ Butan-Gemisch, - Errichtung eines technischen Gebäudes zur Unterbringung der Klärgaseinspeisestation für die Aufbereitung des in das öffentliche Gasnetz einzuspeisende Klärgas aus dem Klärwerk Köln-Stammheim. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Neuvorhaben, das folgender Nummer der Anlage 1 des UVPG unterliegt: Nr. 9.1.1.3. Es wurde eine standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Die Errichtung der Lageranlage wird keine erheblichen Luftschadstoffemissionen hervorrufen. Auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung wirkt sich das Vorhaben insgesamt neutral aus, da die Zusatzbelastung durch die Anlage an allen Immissionsorten 15 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm liegt. Erhebliche Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz hat das Vorhaben nicht, da nur eine geringe neue Fläche versiegelt wird und Ausgleichspflanzungen erfolgen. Eine Gefährdung des Grundwassers ist nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Das anfallende Abwasser wird über eine Sammelleitung dem Mischwasserkanalsystem zugeführt. Die nur sehr gering anfallenden Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan, Herr
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | stefan.rygol@brk.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-3494 |
Fax: | +49(0)221-147-2898 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
10.02.2022