Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 2/2 im Abschnitt zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße wurde am 24. Mai 2019 erlassen. Gegenstand der beantragten Planänderung ist im Wesentlichen die Änderung des Betriebs- und Unterhaltungsweges Nord, der Verzicht auf die ursprünglich geplante Verlegung von Leitungen des Abwasserverbandes Stuhr/ Weyhe, die Aktualisierung des betroffenen Baumbestandes sowie die Verlängerung der Lärmschutzwand 5 im Bereich des Flughafens. Es ist festzustellen, dass die Prüfung ergeben hat, dass aufgrund der im Rahmen der beantragten Planänderung durchzuführenden Maßnahmen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Daher besteht keine Verpflichtung, für die beantragten Entscheidungen bezüglich der beantragten Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53 Planfeststellungsbehörde
Contrescarpe 72
28195
Bremen
Deutschland
E-Mail: | oeffentlichkeitsbeteiligung-strassenrecht@bau.bremen.de |
URL: | https://bau.bremen.de |
Datum der Entscheidung
02.02.2022