Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 2/2 im Abschnitt zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße wurde am 24. Mai 2019 erlassen. Gegenstand der beantragten Planänderung ist im Wesentlichen die Änderung des Betriebs- und Unterhaltungsweges Nord, der Verzicht auf die ursprünglich geplante Verlegung von Leitungen des Abwasserverbandes Stuhr/ Weyhe, die Aktualisierung des betroffenen Baumbestandes sowie die Verlängerung der Lärmschutzwand 5 im Bereich des Flughafens. Es ist festzustellen, dass die Prüfung ergeben hat, dass aufgrund der im Rahmen der beantragten Planänderung durchzuführenden Maßnahmen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Daher besteht keine Verpflichtung, für die beantragten Entscheidungen bezüglich der beantragten Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bremen

Ansprechpartner

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53 Planfeststellungsbehörde

Contrescarpe 72
28195 Bremen
Deutschland

E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung-strassenrecht@bau.bremen.de
URL: https://bau.bremen.de

Datum der Entscheidung

02.02.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

_UVP_VorpruefungA281BA2_2aend1 ( _UVP_VorpruefungA281BA2_2aend1.pdf )