Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant gemeinsam mit der Projektpartnerin Nowega GmbH im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus den Neubau einer Wasserstoffleitung von Dorsten nach Marl im Kreis Recklinghausen. Der Startbereich liegt nördlich des Stadtteils Hervest der Stadt Dorsten zur Anbindung an die bestehende OGE Leitung Nr. 013/000/000. Der Zielbereich liegt nördlich außerhalb des Chemieparks Marl. Die Leitung ist ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrieproduktion im Ruhrgebiet und darüber hinaus ein Teil des neuen Wasserstoffnetzes in der Region. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens wird gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 32 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Im Raumordnungsverfahren wird die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Es hat zum Ziel, eine „raumordnerische Beurteilung“ zu erarbeiten, die als „Erfordernis der Raumordnung“ im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen ist. Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens liegt bei der Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr (RVR) (vgl. § 32 LPlG NRW). Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt wurde.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regionalverband Ruhr
Regionalplanungsbehörde
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | regionalplanung@rvr.ruhr |
Telefon: | 0201 2069-6358 |
URL: | www.regionalplanung.rvr.ruhr |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.05.2022 - 08.07.2022