Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant in der Gemeinde Schenkendöbern, Gemarkung Atterwasch, Flur 3, Flurstück 141/9 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Lan-des Brandenburg1 (LWaldG) auf einer Fläche von 2,9502 ha.
Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG2 ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Fest-stellung der UVP-Pflicht eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 3c Satz 1 UVPG durchzuführen.
Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 25. Februar 2021, Az.: LFB29.01-7020-6/07/21 durchgeführt.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:
- Die betroffene Erstaufforstungsfläche liegt mit 2,9502 ha an der unteren Grenze der vorprüfungspflichtigen Maßnahmen
- Es werden ausschließlich Ackerflächen zur Erstaufforstung beantragt
- Die hier entstehende Waldfläche dient als Ersatzfläche für Waldumwand-lungen an anderer Stelle
- Durch die geplante Maßnahme werden keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
10.06.2021