Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Markt Ebensfeld hat beim Landratsamt Lichtenfels die wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Brücke mit Umgestaltung des Ufers am Bernhardsgraben im Bereich des Anwesens Bischof-Senger-Straße 28 - 30 in 96250 Ebensfeld beantragt. Das Vorhaben erfüllt den Tatbestand des Gewässerausbaus und bedarf daher gemäß § 68 Abs. 1 WHG grundsätzlich der Planfeststellung. Nach § 68 Abs. 2 WHG kann für einen Gewässerausbau, für den nach dem UVPG keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht, anstelle des Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. Das Vorhaben fällt unter Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 des UVPG, sodass über eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu beurteilen war, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist. Dies wurde anhand der Schutzgüter i.S.d. § 2 Abs. 1 UVPG bewertet. Die Allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt hat, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Lichtenfels
Umweltzentrum SG 34
Kronacher Str. 28-30
96215
Lichtenfels
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-lichtenfels.de |
Telefon: | +49 9571 18-0 |
Fax: | +49 9571 18-300 |
URL: | http://www.landkreis-lichtenfels.de |
Datum der Entscheidung
01.02.2022