Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Fahrenzhausen, hat beim Landratsamt Freising einen Antrag auf die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Verlegung des Rettenbachs im Rahmen der Errichtung eines Wasserspielplatzes gestellt. Gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG war für die geplante Maßnahme eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht durchzuführen. Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§ 7 Abs. 1 Satz 4 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Freising
Landshuter Str. 31
85356
Freising
Postfach 1643
85316 Freising
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Telefon: | +49 8161 600-0 |
Fax: | +49 8161 600-611 |
URL: | http://www.kreis-freising.de |
Datum der Entscheidung
31.08.2021