Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Firma ZECH Umwelt GmbH, Grünauer Straße 210-216, 12557 Berlin wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Niederlehme, Flur 3, Flurstücke 191, 196 und 198 eine Anlage zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich der zeitweiligen Lagerung zu errichten und zu betreiben. Mit der Genehmigung ist die Behandlung von verunreinigten Böden und mineralischen Abfällen durch mechanische Vorbehandlung, biologische Behandlung und Wäsche in der Halle sowie die zeitweilige Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen innerhalb der Halle und von nicht gefährlichen Abfällen im Außenlager zugelassen. Des Weiteren gehören zur Anlage ein Büro- und Sozialbereich mit Fahrzeugwaage, eine Abluftreinigungsanlage, eine Atemdruckluftanlage und eine Betriebstankstelle für 1 000 Liter Kraftstoff mit Abfüllfläche. Die gesamte Anlage soll im 2-Schicht-Betrieb werktags von 6 bis 22 Uhr betrieben werden. Die Kapazitäten betragen für die Behandlung der Abfälle maximal 110 000 Tonnen im Jahr und 3 600 Tonnen am Tag sowie für die Lagerung der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle in der Halle 27 500 Tonnen. Im Außenlager dürfen maximal 20 000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle lagern. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt die Baugenehmigung nach § 72 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) als andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidung im Rahmen des § 13 BImSchG mit ein. Für die Entnahme von maximal täglich 60 m³ und jährlich 2 000 m² Grundwasser für betriebliche Zwecke wurde die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Gewässerbenutzung gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 5 WHG erteilt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis wurden unter den in den Entscheidungen aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmung zur Hinterlegung der Sicherheitsleistung wurde nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. In der Genehmigung nach BImSchG ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen entschieden worden. Für die Anlage sind die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung berücksichtigt worden.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: T12@LfU.Brandenburg.de
Telefon: +49 35549911411

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

31.08.2020

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

16.10.2019

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

10.07.2019 - 09.08.2019