Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Auf Antrag der Stadt Groitzsch führt die Landesdirektion Sachsen das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Neubau der Verbindungsstraße S 65 – B 176 zwischen Altengroitzsch und der Straße Am Pappelhain“ nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) durch. Die geplante Trasse der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) beginnt mit der Anbindung an die S 65 südwestlich der Kernstadt Groitzsch und verläuft über die Straße „Am Pappelhain“ in östliche Richtung. Mit der Anbindung an die B 176 ca. 1.140 m östlich endet die GVS. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen, die sich in Trassennähe befinden, werden Grundstücke in der Gemarkung Groitzsch der Stadt Groitzsch beansprucht. Ca. 365 m südlich der neuen GVS, östlich der ehemaligen Berthagrube ist die Neuschaffung von Extensiv-Grünland und einer Gras-/Krautfläche vorgesehen. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs.1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
URL: | https://www.lds.sachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
01.11.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
27.01.2020 - 26.02.2020