Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die TenneT TSO GmbH hat im Rahmen der laufenden Planung des o.g. Vorhabens festgestellt, dass Anpassungen am festgestellten Plan aufgrund veränderter bautechnischer Anforderungen in den Gemeinden Rade bei Rendsburg, Alt Duvenstedt, Borgstedt, Schülldorf und Owschlag nötig sind.

- Leitung LH-13-102A (Mast 2), Neuanbindung an LH-13-324 (Mast 39):
Der verwendete Erdseiltyp des Spannfeldes kann aus statischen Gründen keine Vogelschutzmarkierungen aufnehmen, der Mast- und Seilhöhen verändern sich jedoch in diesem Bereich nicht zur Bestandssituation

- Leitung LH-13-101, Spannfeld M3-M4, Schülldorf:
In diesem Bereich verläuft die 380-kV-Freileitung LH-13-305 parallel zur 110-kV-Freileitung LH-13-101. Das Einfliegen der Vogelschutzmarkierungen ist dadurch am südlichen, zur Leitung LH 13-305 gelegenen, Erdseil nicht möglich. Beide Erdseile der parallel verlaufenden höheren Leitung LH 13-305 werden alternativ mit Vogelschutzmarkern versehen.

- Leitung LH-13-101, Spannfeld M26a-M27, nordwestlich Borgstedter Enge:
Eine verdichtete Markierung des Spannfeldes ist aus statischen Gründen nicht möglich. 4 Vogelschutzmarker wurden montiert, zudem wird das parallel verlaufende Spannfeld der bestehenden 110-kV-Bahnstromleitung zusätzlich verdichtet markiert.

Es kam zu einem zusätzlichen temporären Gehölzeingriff im Bereich des Rückbaumast 18. Dies betrifft eine Fläche von etwa 1.500 m² eines Mischwaldbestands, welche über die 10. PÄ nachbilanziert wird und die Kompensation somit zeitnah erbracht werden kann.
Beim Rückbaumast 42 wird die Zuwegung geändert. Es wird teilweise die Zufahrt des Neubaus genutzt. Zudem ist eine temporäre Grabenverrohrung erforderlich. Die ursprünglich geplante Zufahrt entfällt. Dadurch können Eingriffe in den Naturhaushalt insgesamt verringert werden.
Ein Spannfeld, welches von den beantragten Umplanungen betroffen ist befindet sich innerhalb eines Naturparks. Die Masten 26a und 27 der Leitung LH-13-101 stehen im Naturpark Hüttener Berge. Die Masten sind dabei am südlichen Rand des Naturparks anzufinden, knapp 300 m im Gebiet. Auch die geplante Zuwegungsänderung am Rückbaumast 42 befindet sich innerhalb des Naturparks, knapp 400 m im Gebiet. Durch diese randlichen Lagen des sehr großflächig ausgewiesenen Naturparks und die Tatsache, dass es sich lediglich um Änderungen der Vogelschutzmarkierungen bzw. einer temporären Zuwegung handelt, sind keine erheblichen Auswirkungen auf den Naturpark zu erwarten. Die beantragten Umplanungen befinden sich überwiegend nicht innerhalb des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Lediglich die temporäre Umplanung am Rückbaumast 42 liegt innerhalb eines Schwerpunktbereiches. Erhebliche Auswirkungen auf die Elemente des Biotopverbundes, ihren Schutzzweck oder ihre Entwicklungsziele können jedoch sicher ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf die NATURA 2000-Gebiete oder weitere Schutzgebiete durch die vorgesehenen Planänderungen können vor dem Hintergrund der Lage des Vorhabens zu den Schutzgebieten sowie der geringen räumlichen und zeitlichen Wirkintensität des Vorhabens ausgeschlossen werden.

Die beantragten Umplanungen werden auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen realisiert. Zudem erfolgt ein Gehölzeingriff im Bereich des Rückbaumastes 18. Bei dem Wald handelt es sich um einen von Kiefern geprägten Mischwald (WFm) mit mittlerer Wertigkeit. Der Eingriff umfasst etwa 1.500 m².

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Amt für Planfeststellung Energie (AfPE)

Mercatorstraße 5
24106 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: posteingang@afpe.landsh.de
URL: https://www.schleswig-holstein.de/afpe

Datum der Entscheidung

22.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20210325 Bekanntm Entfall UVP 26i-bf ( 20210325 Bekanntm Entfall UVP 26i-bf.pdf )
UVP-VP26i-Lage im Raum-bf ( UVP-VP26i-Lage im Raum-bf.pdf )