Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Genehmigung nach § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Renaturierung der Werre im Bereich Armkamp, Herstellung eines Nebengerinnes im Bereich einer vorhandenen Wehranlage, Errichtung von zwei Brücken und Umgestaltung von Uferabschnitten an der Werre hier: Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94) in der z. Z. gültigen Fassung Die Stadt Lage hat gemäß des § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z.Z. gültigen Fassung die Genehmigung für folgendes Vorhaben beantragt: • Anlage von zwei „blauen Klassenzimmern“ am linken Ufer der Werre • Herstellung eines Umgehungsgerinnes an der Wehranlage der Fa. Pfeifer & Langen • Herstellung eines naturnahen Nebengerinnes sowie Sicherung einer Böschungsmauer • Errichtung zweier Brücken (Ersatzneubauten) • Renaturierung der Werre im Bereich „Armkamp“ • Geländeerhöhung im Wasserschutzgebiet Lage – Armkamp • Geländeerhöhung im linken Vorland der „Umflut“ • Offenlegung einer verrohrten Bachmündung in die Werre
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-lippe.de |
Telefon: | 05231-62-0 |
Fax: | 05231-62-1010 |
URL: | www.kreis-lippe.de |
Datum der Entscheidung
26.10.2021