Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Stadtunternehmen Mainburg (SUM) beantragt, als Betreiber der kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (§§ 10 und 15 WHG) für die Benutzung der Abens durch das Einleiten gesammelter Abwässer aus der Kläranlage Mainburg. Die beantragte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in der Kläranlage des Betreibers, auf den Flurnummern 998, 999 und 1082/1, Gemarkung Lindkirchen, behandelten Abwassers. Die Einleitungsstelle befindet sich auf Flurnummer 1366, Gemarkung Lindkirchen.
Die bestehende Kläranlage ist eine Anlage, die auf eine BSB5-Fracht (roh) von 1.620 kg/d (entsprechend 27.000 EW60) ausgelegt ist. Die Anlage entspricht der Größenklasse 4 nach dem Anhang 1 der Abwasserverordnung (AbwV). Aus den vorgelegten Antragsunterlagen ergeben sich Änderungen an den technischen Anlagen der Kläranlage. Unabhängig vom Antrag zur Gewässerbenutzung wurde deshalb für die Errichtung eines zweiten Nachklärbeckens, eines RLS-Regel-Schachtes und eines Zulauf-Mess-Schachtes auf den Grundstücken mit den Flurnummern 998 und 999, Gemarkung Lindkirchen, zwischenzeitlich eine Baugenehmigung erteilt. Da sich diese Änderungen an den technischen Anlagen auch auf den Betrieb der Kläranlage auswirken, bedarf das Änderungsvorhaben der allgemeinen Vorprüfung im Einzelfall gemäß §§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 9 Abs. 4, 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG. Bei der allgemeinen Vorprüfung ist auf die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einzugehen. In den Antragsunterlagen wird auf die aktuellen örtlichen Verhältnisse und die Situation vor Ort Bezug genommen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Donaupark 12
93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
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Fax: | +49 9441 207-1050 |
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Datum der Entscheidung
25.06.2021