Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Brandmayr Biogas GbR betreibt am oben genannten Standort eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Biogasanlage, bestehend aus einer Biogaserzeugungs- sowie einer Biogasverwertungsanlage. Die Biogasverwertung stellt gem. Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage dar. Die Biogaserzeugung als Nebeneinrichtung ist der Nr. 8.6.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zuzuordnen. Die bestehende Biogasverwertungsanlage soll nun durch Errichtung und Betrieb eines vierten BHKW-Moduls geändert bzw. erweitert werden. Für das Vorhaben wird eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 i.V.m. § 19 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 10.07.2018 im Landratsamt Traunstein eingegangen. Für das Änderungsvorhaben wurde gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m § 7 Abs. 1 UVPG sowie Nr. 1.2.2.2 (Gasverwertung) und Nr. 8.4.2.2 (Biogaserzeugung) der Anlage I UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt, da das Änderungsvorhaben ausgehend von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 13.12.2016 zugelassene Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1.925 kW den Prüfwert von 1 MW gemäß Nr. 1.2.2.2 der Anlage I zum UVPG mit einer nun beantragten Erhöhung auf 3.283 kW erneut überschreitet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Traunstein
Sachgebiet 4.41 - Immissionsschutz- und Abfallrecht
Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278
Traunstein
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@traunstein.bayern |
Telefon: | +49 861 58-0 |
Fax: | +49 861 58-449 |
URL: | http://www.traunstein.bayern |
Datum der Entscheidung
29.11.2018