Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die GfA hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG für die wesentliche Änderung des Abfallheizkraftwerkes der GfA am Standort Josef-Kistler-Weg 22, 82140 Olching, Fl.Nr. 281 der Gemarkung Geiselbullach durch den Umbau der Krankanzeln insb. durch Zusammenlegung von Krankanzel und Leitstand beantragt.

Das Änderungsvorhaben betrifft ein Abfallheizkraftwerk nach Nr. 8.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.

Die GfA hat beantragt, gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung der Antragsunterlagen abzusehen.

Die Regierung führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern - Umweltrecht

Maximilianstr. 39
80538 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

05.08.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Prüfvermerk.GfA ( UVP-Prüfvermerk.GfA.pdf )