Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Durch die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung von Grundwasser mit einer Grundwassermenge von 350.000 (m³/Jahr) unterfällt das Vorhaben der Nr. 13.3.2, Spalte 2 = allgemeine Vorprüfung der Anlage 1 zum UVPG (§ 11 WHG i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG § 5 Abs. 1 UVPG, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UVPG, § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG).
Gesamtergebnis:
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, weil keine erheblichen nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Die Vorschriften des Natur- und Wasserrechts wurden aber im förmlichen Anhörungsverfahren geprüft (§ 15 WHG, § 11 WHG, Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG).
Für die betroffenen Flurstücke mit Gemarkungs- und Gemeindeangaben wird auf den beigefügten UVP-Vermerk und das Amtsblatt mit der Wasserschutzgebietsverordnung in der Anlage verwiesen!
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau
Domplatz 11
94032
Passau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Telefon: | +49 851 397-1 |
Fax: | +49 851 2894 |
URL: | http://www.landkreis-passau.de |
Datum der Entscheidung
26.05.2021