Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Durch die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung von Grundwasser mit einer Grundwassermenge von 350.000 (m³/Jahr) unterfällt das Vorhaben der Nr. 13.3.2, Spalte 2 = allgemeine Vorprüfung der Anlage 1 zum UVPG (§ 11 WHG i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG § 5 Abs. 1 UVPG, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UVPG, § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG).

Gesamtergebnis:
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, weil keine erheblichen nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Die Vorschriften des Natur- und Wasserrechts wurden aber im förmlichen Anhörungsverfahren geprüft (§ 15 WHG, § 11 WHG, Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG).

Für die betroffenen Flurstücke mit Gemarkungs- und Gemeindeangaben wird auf den beigefügten UVP-Vermerk und das Amtsblatt mit der Wasserschutzgebietsverordnung in der Anlage verwiesen!

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau

Domplatz 11
94032 Passau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
Telefon: +49 851 397-1
Fax: +49 851 2894
URL: http://www.landkreis-passau.de

Datum der Entscheidung

26.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

neuer UVP Vermerk für UVP-Portal Wassergewinnungsanlage Jahrdorf, Staffelberg,Ruhmannsberg,Steinbüchl ( neuer UVP Vermerk für UVP-Portal Wassergewinnungsanlage Jahrdorf, Staffelberg,Ruhmannsberg,Steinbüchl.pdf )
Amtsblatt_Nr._2019-09_gemeinsam ( Amtsblatt_Nr._2019-09_gemeinsam.pdf )