Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid vom 02.11.2009 erhielt der Freistaat Bayern eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur thermischen Nutzung des Grundwassers im Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring. Es ist nun eine Erweiterung des Fortbildungsinstituts geplant. Zu dem Bestandsgebäude soll ein Sportzentrum mit Raumschießanlage und Seminargebäude errichtet werden. Die bestehende thermische Nutzung des Grundwassers soll im Rahmen der Neubaumaßnahmen erweitert werden. Dabei wird die Gewässerbenutzung mit den damit verbundenen Benutzungsanlagen komplett überplant. Zudem ist eine erhebliche Erhöhung der Entnahmemengen geplant. Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis vom 02.11.2009 ist dementsprechend überholt. Nachdem sich Art und Maß der Gewässerbenutzung erheblich verändern, ist eine Neubetrachtung der kompletten thermischen Gewässerbenutzung (Bestand und Neubau) erforderlich.

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Traunstein hat eine neue beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) für das Zutagefördern und Wiedereinleiten von Grundwasser zum Betrieb einer Kühlanlage auf dem Grundstück FI.Nr. 537/35 Gemarkung Ainring in folgendem Umfang beantragt:

• Maximale Momentanentnahme: 20 l/s
• Maximale Monatsentnahme: 52.000 m³/p.Mo.
• Maximale Jahresentnahme: 624.000 m³/a

Das entnommene Grundwasser soll bei Kühlbetrieb um maximal 6 K erwärmt werden. Die Benutzungsanlage besteht im Wesentlichen aus einem Förderbrunnen, einer Unterwasserpumpe, Wärmetauscher und zwei Schluckbrunnen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Berchtesgadener Land

Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-bgl.de
Telefon: +49 8651 773-0
Fax: +49 8651 773-111
URL: http://www.lra-bgl.de

Datum der Entscheidung

27.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )