Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Michael Prey hat beim Landratsamt Schwandorf die Plangenehmigung für die Verfüllung eines Fischteichs auf dem Grundstück der Flurnummer 769 der Gemarkung Meißenberg beantragt. Das Landratsamt Schwandorf gibt bekannt, dass im Rahmen der Verfüllung des Fischteichs keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Herr Prey hat die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens nach § 68 WHG für den geplanten Gewässerausbau beantragt. Die allgemeine Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung des Landratsamtes Schwandorf aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.Die geplante Maßnahme erfüllt als Gewässerbeseitigung den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG. Deshalb ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren (Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG) und damit eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführen. Nach § 5 Abs. 1 UVPG stellt das Landratsamt Schwandorf auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen fest, ob nach §§ 6 bis 14a UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht.
Die Maßnahme wirkt sich nur unmittelbar auf den Vorhabensbereich aus. Das für die Verfüllung benutzte Bodenmaterial ist unbedenklich und ohne Schadstoffbelastung. Durch das Vorhaben sind auf Grund besonderer örtlicher Gegebenheiten und durch vorgesehene Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen gemäß den in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten.
Auch aus den Stellungnahmen und Äußerungen der beteiligten Fachstellen ergibt sich nichts anders.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Schwandorf
Team 610 Wasserrecht und Bodenschutz

Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de
Telefon: +49 9431 471-0
Fax: +49 9431 471-444
URL: http://www.landkreis-schwandorf.de

Datum der Entscheidung

28.01.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )