Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma RÖHRIGgranit GmbH beantragte mit Schreiben vom 9. September 2020 eine Erweiterung ihres Steinbruchs um 6,4 ha. Die Erweiterung schließt in südlicher Richtung an den bestehenden Steinbruch an und befindet sich in der Gemarkung Sonderbach, Flur 3, Flurstück 2/15 (teilweise) und Flur 4, Flurstück 1/11 (teilweise) der Stadt Heppenheim. Nach Einstellung der Betriebstätigkeit soll sich im ehemaligen Abbaubereich des Steinbruchs ein See (Gewässer) ausbilden. Ersatzaufforstungen und externe Ausgleichsmaßnahmen werden auf den folgenden Flächen durchgeführt: Fläche 1 in der Gemarkung Mittershausen, Flur 2, Flurstücke 62, 63, 64/6 sowie Flur 3, Flurstücke 52/2, 59, 60, Fläche 2 in der Gemarkung Mittershausen, Flur 3, Flurstück 15, Fläche 3 in der Gemarkung Mittershausen Flur 3, Flurstück 4, Fläche 4 in der Gemarkung Kirchhausen, Flur 10, Flurstück 22/1, Fläche 5 in der Gemarkung Wald-Erlenbach, Flur 3, Flurstück 24/2. Außerdem finden externe Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Sonderbach, Flur 2, Flurstück 23, Flur 3, Flurstück 2/15 und Flur 4, Flurstück 1/11 sowie der Gemarkung Heppenheim, Flur 55, Flurstücke 1/6, 1/8 statt. Die durch die Erweiterung verlustigen Waldwege werden durch den Neubau von Waldwegen in der Gemarkung Sonderbach, Flur 3, Flurstücke 2/14, 2/17, 2/18 sowie Flur 4, Flurstücke 1/11 und 1/12 ersetzt. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt: Gewinnung des Gesteins auf einer Erweiterungsfläche von 6,0 ha bis zu einer Endtiefe von 198,5 m ü. NHM Rodung von 6,2 ha Wald in 4 Teilabschnitten Gesteinsgewinnung mittels Bohren, Sprengen, Fallkugel (Zerkleinerung größerer Gesteinsblöcke), Ladegeräten (Hydraulikbagger) und Muldenkippern (SKW) entsprechend der bisherigen Abbauweise Gewinnungsmenge jährlich bis zu 500.000 t Festgestein Weiternutzung der bestehenden genehmigten Aufbereitungsanlagen, Verwaltungs- und Sozialräume, Werkstätten und Lager Anpassung der Rekultivierungsplanung an die vergrößerte Abbaufläche Herstellung einer erweiterten Seefläche in der Größe von ca. 6,0 ha entsprechend der Erweiterung des Gesteinsabbaus Vornahme von Ersatzaufforstungen auf ca. 6,6 ha Vornahme von externen Ausgleichsmaßnahmen auf ca. 14,3 ha Vornahme eines Ersatzwaldwegebaus Für das Vorhaben ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung – es besteht eine UVP-Pflicht nach § 5 UVPG - durchzuführen. In dem Verfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Zulassungsentscheidungen. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Aktenzeichen: RPDA - Dez. IV/Da 41.1-79 t 04.03/43-2020/3
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Abteilung IV/ Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat IV/Da 41.1
Wilhelminenstraße 1-3
64283
Darmstadt
Hessen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpda.hessen.de |
URL: | https://rp-darmstadt.hessen.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.01.2023 - 28.02.2023