Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Herr Heinrich Bultmann beantragt gemäß § 74 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nord-rhein-Westfalen (BauO NRW 2018) auf Basis von § 35 Abs. 1 S. 1 Ziffer 1 Baugesetz-buch (BauGB) eine Baugenehmigung zum Neubau eines Masthähnchenstalles, zur Errichtung von 2 Futtersilos und zur Errichtung eines Gastanks in Hövelhof, Gemarkung Hövelhof, Flur 30 Flurstück 137.

Das beantragte Vorhaben ist genehmigungspflichtig nach § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig.

Für das Vorhaben wurde gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Am 16.09.2019 wurde ein entsprechender UVP-Bericht vorgelegt.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Paderborn
Untere Bauaufsichtsbehörde

Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Nordrhein-Westfalen

E-Mail: bauamt@kreis-paderborn.de
Telefon: 05251-308-6302
Fax: 05251-308-6302
URL: https://www.kreis-paderborn.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

24.03.2020

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

19.02.2020

Informationen zum Erörterungstermin

2019 10 25 Bekanntmachung Auslegung EÖT BV Bultmann ( 2019 10 25 Bekanntmachung Auslegung + EÖT BV Bultmann.pdf )
Entfall EÖT Bultmann ( Entfall EÖT Bultmann.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

06.11.2019 - 05.12.2019