Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Kiesbaggerei Weimar GmbH & Co. KG, Einharter Straße 30, 88356 Ostrach, plant eine Erweiterung ihres bestehenden Kiesabbaus im Waldgebiet „Wagenhart“ um ca. 29,38 ha in südlicher Richtung. Das Vorhabengebiet umfasst die bereits fachrechtlich genehmigten so genannten Kernbereiche Mitte, Nord und West sowie den geplanten so genannten Kernbereich Erweiterung Süd und erstreckt sich angrenzend an das bestehende Abbaugebiet auf die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 120/1, 140/5, 140/6, 140/7, 140/8, 140/14, 140/15, 140/16, 140/17, 140/18, 140/19, 140/20, 140/21, 140/22, 140/23 und 140/24 auf Gemarkung Laubbach sowie 451/5, 452/3 und 521/1 auf Gemarkung Tafertsweiler der Gemeinde Ostrach. Die Vorhabenflächen sind im Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe 2003“ des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben als „Schutzbedürftiger Bereich zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ sowie in dessen aktueller Fortschreibung (Stand 12.06.2018) als „Vorrangfläche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ ausgewiesen. Die Erweiterungsfläche liegt im großflächigen Waldgebiet „Wagenhart“ östlich von Ostrach am Gemeindeverbindungsweg Tafertsweiler-Hoßkirch. Die Firma Kiesbaggerei Weimar GmbH & Co. KG plant, das Kiesvorkommen sowohl im Trocken- als auch im (temporären) Nassabbauverfahren zu gewinnen. Die Abbautiefe im Nassabbau erfolgt bis auf etwa 2 m über der Kiesbasis. Die Trockenabbaubasis wurde auf 2 m über dem mittleren Hochwasserstand des Grundwassers festgelegt. Abbau und Rekultivierung sollen in 5 Abschnitten erfolgen; die Dauer einer Abbaustufe im Trockenabbau soll bei etwa 3 Jahren liegen. Erwartet wird ein Gesamtabbauvolumen von ca. 7,3 Mio. m3, für welches ein Abbauzeitraum von ca. 13 Jahren festgelegt wurde. Nach weiteren 10 Jahren soll die Wiederverfüllung abgeschlossen sein. Zur Verfüllung soll sowohl geogenes als auch unbelastetes Fremdmaterial verwendet werden. Mit Entscheidung vom 06.12.2010, Az. I/12.5-692 880 Ste, wurde der Kiesabbau in den Kernbereichen Mitte, Nord und West fachrechtlich genehmigt. Das vorliegende Abbaukonzept sieht eine Veränderung in der Abbaureihenfolge derart vor, dass der Abbau zunächst auf einer Teilfläche des Kernbereiches Erweiterung Süd stattfindet. Hierdurch soll Platz für einen Aufbereitungsstandort geschaffen werden, welches das bestehende und aktuell zur Aufbereitung genutzte Kieswerk in Jettkofen in voraussichtlich 2 Jahren ersetzen soll. Danach kehrt der Abbau zurück zum bisherigen Abbauschema. Das Vorhaben der Firma Kiesbaggerei Weimar GmbH & Co. KG bedarf einer naturschutz- und baurechtlichen Genehmigung i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 NatSchG i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 49 LBO und §§ 29 ff. BauGB. Für den temporären Nassabbau mit anschließender Wiederverfüllung bedarf es zusätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 2, 8 und 9 WHG. Für den Nassabbau bedarf es des Weiteren einer wasserrechtlichen Planfeststellung gemäß § 68 WHG i.V.m. § 55 WG. Aufgrund der Vorhabengröße besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Beim Scoping-Termin am 24.12.2012 wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) festgelegt. Die durch das seit 2010 in der bestehenden Kiesgrube durchgeführte Monitoring vorliegenden Erkenntnisse wurden berücksichtigt. Mit Schreiben vom 16.05.2019 hat die Firma Kiesbaggerei Weimar GmbH & Co. KG die Planunterlagen beim Landratsamt Sigmaringen eingereicht. Diese bestehen aus dem Teil A (Antrag/Technische Planung), dem Teil B (Landschaftspflegerischer Begleitplan), dem Teil C (Umweltverträglichkeitsuntersuchung) und dem Teil D (Allgemeinverständliche Zusammenfassung). Mit Schreiben vom 22.02.2021 wurden ergänzende Unterlagen zum Immissionsschutz eingereicht (hinzugefügt unter Berichte und Empfehlungen). Mit Entscheidung des Landratsamtes Sigmaringen vom 23. Februar 2021 wurde das Kiesabbauvorhaben genehmigt. Nach § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) ist eine Ausfertigung der Entscheidung und der genehmigten Planunterlagen in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Gemäß §§ 1 Nr. 1, 2 und 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegung der Entscheidung durch die jeweilige Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung erfolgt auf dem UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg (www.uvp-verbund.de). Als zusätzliches Informationsangebot i.S.d. § 3 Abs. 2 PlanSiG soll dennoch die persönliche Einsichtnahme der Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht werden. Die Entscheidung sowie die Pläne und Beschreibungen liegen in der Zeit vom 08. März 2021 bis einschließlich 22. März 2021 bei der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach sowie beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, Zimmer Nr. 605, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, aus. Eine Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden ist jeweils nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
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Ansprechpartner
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Telefon: | 07571 102-0 |
Fax: | 07571 102-1234 |
URL: | https://www.landkreis-sigmaringen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
23.02.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.07.2019 - 16.08.2019