Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Kalletal hat gemäß des § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z.Z. gültigen Fassung die Genehmigung für folgendes Vorhaben beantragt: Herstellung der Durchgängigkeit im Gewässer Westerkalle bei Gewässerstationierung 7,06 km im Ortsteil Hohenhausen in der Gemeinde Kalletal im Kreis Lippe. Die beantragte Genehmigung umfasst die Herstellung einer Sohlgleite auf ca. 34 m Länge als Ersatz für einen vorhandenen Sohlabsturz von 1,29 m Höhe in Form eins Raugerinnes mit Niedrigwasserrinne und Störsteinen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Die Maßnahme befindet sich im Ortskern des Ortsteils Hohenhausen im Bereich der ehemaligen Corves Mühle. Die Sohlgleite wird im vorhandenen Gewässerbett errichtet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-lippe.de |
Telefon: | 05231-62-0 |
Fax: | 05231-62-1010 |
URL: | www.kreis-lippe.de |
Datum der Entscheidung
16.02.2022