Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt den Neubau der Kreisstraße K 22n zwischen Bergheim-Kenten und Bergheim-Oberaußem als Ersatzmaßnahme die durch den Braunkohletagebau Bergheim beanspruchte K 49.

Der Beginn der Baustrecke liegt im Süden auf der vorhandenen L 276, rund 170 m vor dem Knotenpunkt L 276/ L 361, in der Ortslage Kenten. Sie verläuft rund 300 m in nördlicher Richtung zwischen dem bestehenden Knotenpunkt L 361/ L 276 und dem sich ebenfalls in Planung befindlichen Kreisverkehrsplatz (KVP) L 361n/ K 22n, als Verbindungsspange. Hierzu unterquert sie planfrei die DB-Strecke. Die geplante Trasse der K 22n beginnt nördlich des KVP K 22n / L 361n, kreuzt im weiteren Verlauf die Kentener Mulde und findet Anschluss an das vorhandene Straßennetz südlich von Oberaußem, an der L 93. Insgesamt wird die Baustrecke eine Länge von rund 2,6 km aufweisen.

Das Verfahren wurde im Juni 2017 eingeleitet, der Beschluss am 21.06.2021 erlassen.
Die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen findet in der Zeit vom 02.08. bis einschließlich 13.08.2021 in den Städten Bergheim und Elsdorf statt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Köln

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: philipp.roth@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3170
Fax: +49(0)221-147-4168
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

21.06.2021