Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windkraft Bünne-Wehdel GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Badbergen. Im Zuge des Repowerings werden 12 Bestandsanlagen zurückgebaut. Der Rückbau der bestehenden Anlagen ist an folgenden Standorten geplant: Gemeinde Badbergen, Gemarkung Wehdel, Flur 1, Flurstücke 5/3, 6/3, 7, 11 und 19 sowie Flur 2, Flurstücke 1/3, 2/3, 3/4, 5/4 und 11/12 und Flur 3, Flurstück 1/5. Das neuen WEA sollen an folgenden Standorten errichtet werden: Gemeinde Badbergen, Gemarkung Wehdel, Flur 1, Flurstücke 4/3, 7 und 16/4, Flur 2, Flur-stücke 2/3, 3/5 und 11/13 sowie Flur 3, Flurstück 1/5. Die beantragten WEA des Typs Nordex N163 weisen eine Nabenhöhe von 165,5 m (inkl. Fundament), einen Rotordurchmesser von 163 m und somit eine Gesamthöhe von 247 m, mit einer Nennleistung von je 5,7 MW, auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Fassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1275) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in der zurzeit geltenden Fassung, bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekanntgemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
Fachdienst Planen und Bauen
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Postfach 2509
49015 Osnabrück
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@lkos.de |
Telefon: | 0541 501 0 |
Fax: | 0541 501 4402 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
04.08.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.10.2021 - 22.11.2021