Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) Mit Schreiben vom 23.07.2020, beantragte Herr Wolfgang Färber, Freiraumplanung, für Herrn Michael Wunderlich die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Nutzungserweiterung des vorhandenen Weihers auf dem Grundstück Fl.-Nr. 794/3, Gemarkung Unering, Gemeinde Seefeld zu einem Löschwasserteich. Geplant ist die Errichtung einer Entnahmestelle für Löschwasser. Für das Vorhaben wurde anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß §§ 4, 7 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es sind bei Einhaltung der Inhalts- und Nebenbestimmungen keine erheblichen negativen Auswirkungen aufgrund der beantragten wasserrechtlichen Plangenehmigung zu erwarten. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kann verzichtet werden. Nach § 5 Absatz 2 UVPG wird dieses Ergebnis hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Landratsamt Starnberg
Knött, Helga, Frau
Strandbadstr. 2
82319
Starnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@lra-starnberg.de |
Telefon: | +49 8151 148-148 |
Fax: | +49 8151 148-160 |
URL: | http://www.landkreis-starnberg.de |
Datum der Entscheidung
23.10.2020