Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden, Bahnhofstraße 87 in 19230 Hagenow hat einen Antrag auf Erhöhung der Abwassereinleitmenge um 200.000 m3/a in die Schmaar gestellt.

Zum Vorhaben betroffene Flurstücke:

Gemarkung: Hagenow Flur: 24 Flurstücke: 1/3 , 2/2 , 5/3 , 30/91 , 30/89

Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 9 Absatz 3 in Verbindung mit Nummer Nr. 13.1.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 aufgeführten Schutzkriterien.
Maßgebend für die Einschätzung waren die Nutzungs- und Schutzkriterien in den Einzugsgebieten.

Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis erlaubt dem Betreiber der Kläranlage Hagenow eine Abwassereinleitmenge von 1.250.000 m3/a in die Schmaar abzugeben.
Durch Industrieerweiterungen wurde eine Erhöhung der Abwassereinleitmenge von 200.000 m3/a beantragt.

Es wurde unter Berücksichtigung vorhandener Einleitungen die Auswirkungen auf das Gewässer und die Einzugsgebiete ermittelt.

Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen.

Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen.

Altlastenverdächstige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet.

Boden, Natur und Landschaft werden durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde hergestellt.

Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen von Mensch und Tier sind nicht gegeben.

Durch die Festlegung von beauflagten Eigen- und Fremdüberwachungen und Mitteilungspflichten sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde hat für das Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 i. V. mit § 9 Abs. 1 Ziffer 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 107 Abs. 1 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) erteilt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

19092 Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: info@kreis-lup.de

Datum der Entscheidung

01.12.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP_Bekanntmachung_KA Hagenow ( UVP_Bekanntmachung_KA Hagenow.pdf )