Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma SWARCO SCHÖNBORN GmbH, Bahnhofstraße 24 in 03253 Schönborn beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Bahnhofstraße 24, Gemarkung Schönborn, Flur 1, Flurstück 177/1, die bestehende Anlage zur Herstellung von Glas durch die Errichtung einer Glasschmelzwanne mit einer Schmelzkapazität von 3 Tonnen pro Tag (Versuchsanlage) wesentlich zu ändern. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 2.8.1GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 2.5.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: T12@LfU.Brandenburg.de
Telefon: +49 35549911411

Datum der Entscheidung

15.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Swarco Schönborn_neg. UVP_ ( Bekanntmachung Swarco Schönborn_neg. UVP_.pdf )