Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 4 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bremen-Gröpelingen und Bremen-Strom wurde am 30. Juni 2010 erlassen mit Planänderungen vom 7. November 2011 sowie 1. März 2018, 6. März 2020 und 23. März 2021. Der Bauabschnitt (BA) 4 der A 281 ist Teil der Autobahneckverbindung A 281, gelegen zwischen den beiden schon realisierten Bauabschnitten BA 1 und BA 3/2. Mit dem BA 4 wird die Weser mittels eines Tunnels gequert. Dieser Tunnel wird im Einschwimm- und Absenkverfahren hergestellt. Die Baumaßnahmen haben im Januar 2019 begonnen und werden voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027 abgeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH – hat bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen beantragt, die 5. Planänderung zuzulassen. Gegenstand der 5. Planänderung ist im Wesentlichen die bauzeitliche Verlegung einer Hüttensandlagerfläche.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53 Planfeststellungsbehörde
Contrescarpe 72
28195
Bremen
Deutschland
E-Mail: | oeffentlichkeitsbeteiligung-strassenrecht@bau.bremen.de |
URL: | https://bau.bremen.de |
Datum der Entscheidung
27.05.2022